Ein Unfall mit dem Kfz ist ärgerlich genug. Im Rahmen der Schadenregulierung wird der Unfall aber von der gegnerischen Kfz-Haftpflicht beglichen, sofern Sie keine Schuld an dem Unfall haben und der Verursacher nicht geflüchtet ist. Lassen Sie Ihr Kfz in einer Fachwerkstatt reparieren, erhalten Sie grundsätzlich die Kosten inklusive Umsatzsteuer ersetzt, sofern es sich um ein Privatfahrzeug handelt. Doch was gilt, wenn Sie auf Gutachtenbasis mit der Versicherung abrechnen?
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