Bei doppelter Haushaltsführung in Deutschland sind für die Unterkunft die tatsächlichen Aufwendungen gegen Nachweis bis zum Höchstbetrag von 1.000 Euro pro Monat absetzbar (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Auch der „Rundfunkbeitrag“, der unabhängig von der Personen- und Gerätezahl für jede Wohnung zu zahlen ist, gehört zu den abziehbaren Unterkunftskosten. Aber fällt überhaupt ein Rundfunkbeitrag für eine Zweitwohnung an?
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Schlagwort: Rundfunkbeitrag
Doppelte Haushaltsführung: Rundfunkbeitrag für Zweitwohnung unzulässig
Liegt der Arbeitsort weit vom Wohnort entfernt, ist dort oftmals eine Zweitwohnung erforderlich. Wenn also aus beruflichen Gründen neben der Hauptwohnung ein Zweithaushalt entsteht, liegt eine doppelte Haushaltsführung vor. Einen Teil der damit verbundenen Kosten können Sie auf das Finanzamt abwälzen. Neben den Fahrtkosten für eine wöchentliche Heimfahrt sowie dem Verpflegungspauschbetrag für die ersten drei Monate sind auch die Kosten der Zweitwohnung als Werbungskosten absetzbar.