Die Erziehung von Kindern wird bei der Rente honoriert. Bei Müttern und Vätern, die nach dem 1.1.1921 geboren sind, werden für die Kindererziehung sog. „Kindererziehungszeiten“ als Beitragszeiten auf dem Rentenkonto gutgeschrieben. Diese Zeiten wirken rentensteigernd (§ 56 und § 57 SGB VI).
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Schlagwort: Rentenkonto
Pflege eines Angehörigen: Pluspunkte auf dem persönlichen Rentenkonto
Wer einen Angehörigen, der Anspruch auf Leistungen aus der sozialen oder einer privaten Pflegeversicherung hat, in häuslicher Umgebung betreut und daneben nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig ist, ist in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Die Beiträge dazu übernimmt die Pflegekasse und überweist sie direkt an den Rentenversicherungsträger. Das bringt Pluspunkte auf dem Rentenkonto.