Wie jedes Jahr kommt es auch in diesem Jahr zum 1. Juli zu einer Rentenanpassung. Dabei werden Renten wieder überprüft, um die Rentner an der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung teilhaben zu lassen. Doch in diesem Jahr bleiben die Renten im Westen unverändert und steigen im Osten nur geringfügig um 0,72 %. Damit beträgt der aktuelle Rentenwert unverändert 34,19 Euro, und der aktuelle Rentenwert (Ost) steigt von 33,13 Euroauf 33,47 Euro.
Schlagwort: Rentenerhöhungen
Rentenangleichung Ost: Keine Neuberechnung des Rentenfreibetrages
Regelmäßige Rentenanpassungen führen nicht zu einer Neuberechnung des persönlichen Rentenfreibetrages. Eine Neuberechnung erfolgt jedoch, wenn sich die Rente aus anderen Gründen ändert, z. B. bei Rentennachzahlungen, Anrechnung eigenen Einkommens auf die Witwenrente, Übergang von einer Teilrente zur Vollrente und umgekehrt. Wird nach der Rentenangleichung Ost auch zu der Rentenfreibetrag neu berechnet?