Wer vorzeitig in den Ruhestand geht, bekommt aufgrund der Rentenminderung weniger Rente. Für jeden Monat, den man vor Erreichen der Regelaltersgrenze (65 Jahre plus x Monate) die Rente in Anspruch nimmt, gibt es einen Rentenabschlag von 0,3 %, also 3,6 % für ein Jahr. Die Abschläge fallen nicht nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze an, sondern bleiben lebenslang bestehen und sogar über den Tod hinaus auch beim Wechsel von der Altersrente in eine Witwen- oder Witwerrente.
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Schlagwort: Rentenauskunft
Vorzeitiger Ruhestand: Wie die Rentenminderung ausgeglichen werden
Wer vorzeitig in den Ruhestand geht, bekommt weniger Rente. Für jeden Monat, den man vor Erreichen der Regelaltersgrenze (ab 2012: 65 Jahre plus x Monate) die Rente in Anspruch nimmt, gibt es einen Rentenabschlag von 0,3 %, also 3,6 % für ein Jahr. Die Abschläge fallen nicht nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze an, sondern bleiben lebenslang bestehen und sogar über den Tod hinaus auch beim Wechsel von der Altersrente in eine Witwen- oder Witwerrente.
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