Wer nach 2022 in Rente geht oder gegangen ist, muss jetzt einen geringeren Teil seiner Alterseinkünfte versteuern. Das betrifft Altersrenten (Rentenfreibetrag), Pensionsbezüge (Versorgungsfreibetrag) und andere Alterseinkünfte (Altersentlastungsbetrag). Die neuen Besteuerungsregeln sind enthalten im „Wachstumschancengesetz„, dem der Bundesrat nach langem Hin und Her am 22.3.2024 seine Zustimmung gegeben hat.
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Neu in der App: Jetzt auch für Rentner
Gib nun auch in der App deine Renteneinkünfte einfach an. So gibst du deine Steuererklärung noch schneller ab.
Beantworte einfach die Frage nach Renteneinkünften mit ‚ja‘. Danach machst du alle nötigen Angaben für das Finanzamt.
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App Update 2.1 – Neue Features
Bleiben Sie immer auf dem neusten Stand. Aktuell steht Ihnen ein neues Update unserer SteuerGo App in allen gängigen App Stores zur Verfügung.
Wiederauflebensrente: Eine weitgehend unbekannte Rente kurz erklärt
Der Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente fällt mit Ablauf des Monats weg, in dem der überlebende Ehegatte wieder heiratet. Es besteht dann Anspruch auf eine Rentenabfindung. Diese Abfindung bei der ersten Wiederheirat ist steuerfrei. Doch der Verlust der Witwenrente muss nicht auf ewig sein: Falls auch die neue Ehe aufgelöst wird, etwa durch Tod oder Scheidung, kann die bereits früher gewährte Rente nach dem vorletzten Ehegatten wieder aufleben (sog. Wiederauflebensrente nach § 46 Abs. 3 SGB VI; § 243 Abs. 4 SGB VI).
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Rentenerhöhung: Mehr Geld für Rentnerinnen und Rentner ab 1. Juli 2019
Zum 1.7.2019 gibt es eine spürbare Rentenerhöhung: Im Westen steigen die Renten um 3,18 % und im Osten um 3,91 %. Damit steigt der aktuelle Rentenwert von derzeit 32,03 Euro auf 33,05 Euro (West) bzw. von 30,69 Euro auf 31,89 Euro (Ost).
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Rente mit 67: Siebte Stufe zur Rente mit 67 für den Jahrgang 1953
Im Jahre 2018 wird der Geburtsjahrgang 1953 nun 65 Jahre alt und erreicht damit das gesetzliche Rentenalter von bisher 65 Jahren. Zeit also, um in Rente gehen zu können, oder? Doch im Jahr 2012 startete für Neurentner die „Rente mit 67“ – und damit sind spezielle Grenzen zu beachten.
Rente: Streichung von Ausbildungszeiten für Akademiker verfassungsgemäß
Für Zeiten der Schul-, Fachhochschul- und Hochschulausbildung wurden ganz früher einmal bis zu 13 Jahre nach dem 16. Lebensjahr rentensteigernd berücksichtigt. Diese Ausbildungszeiten wurden 1991 auf auf dann immerhin noch 7 Jahre begrenzt. Welch herrliche Zeiten!
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