Mit dem sog. Kinderförderungsgesetz (KiFöG) vom 10.12.2008 wurde der Ausbau der Kinderbetreuung bis zum 31.7.2013 vorangetrieben und ab dem 1.8.2013 der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Alter von zwei und drei Jahren eingeführt. „Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf“ (§ 24 Abs. 2 SGB VIII).
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Schlagwort: Rechtsanspruch
Pflegestärkungsgesetz: Verbesserte Freistellungsmöglichkeiten bei der Pflege eines Angehörigen
In Deutschland sind derzeit rund 2,63 Millionen Menschen pflegebedürftig. Die meisten Pflegebedüftigen wünschen sich so lange wie möglich zu Hause in der vertrauten Umgebung gepflegt zu werden. 1,85 Millionen aller Pflegebedürftigen werden auch zu Hause gepflegt und von diesen rund zwei Drittel ausschließlich durch Angehörige. Um die Pflege zu Hause besser zu unterstützen, werden die Leistungen für die häusliche Pflege um rund 1,4 Milliarden Euro erhöht.
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