Viele Bürger sind in den Stadt- und Gemeinderäten ehrenamtlich aktiv. Für die Sitzungsteilnahme erhalten sie eine Entschädigung, deren Höhe durch die Gemeindesatzung bestimmt wird. Mit Steuerfreibeträgen soll der steuerlich abzugsfähige Aufwand für das Ehrenamt pauschal berücksichtigt werden.
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