Schlagwort: Pflegestufe

Pflegebedürftige: Verbesserungen in der Pflegeversicherung

Pflegebedürftige: Verbesserungen in der Pflegeversicherung

Mittels einer neuen Pflegereform werden ab Januar 2022 wieder einzelne Leistungen für Pflegebedürftige erhöht und Eigenanteile gesenkt. Zur Finanzierung wird ab 2022 ein Bundeszuschuss in Höhe von 1 Milliarde Euro pro Jahr eingeführt und der Beitragszuschlag für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte angehoben („Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz“ – GVWG“).
Weiterlesen »


Pflegebedürftige: Welche neuen Pflegegrade der Hilflosigkeit entsprechen

Pflegebedürftige: Welche neuen Pflegegrade der Hilflosigkeit entsprechen

Behinderte Menschen haben Anspruch auf einen Behinderten-Pauschbetrag, der je nach Grad der Behinderung unterschiedlich hoch ist. Bei Hilflosigkeit (Merkzeichen „H“) und Blindheit (Merkzeichen „Bl“) beträgt der Behinderten-Pauschbetrag unabhängig vom Grad der Behinderung 3.700 Euro (§ 33b EStG). Gleichgestellt mit dem Merkzeichen „H“ ist die Einstufung als Schwerstpflegebedürftiger in Pflegestufe III gemäß Bescheid der Pflegekasse (§ 65 Abs. 2 EStDV).
Weiterlesen »


Pflegeheim: Doppelte Haushaltsersparnis für Ehepaare?

Pflegeheim: Doppelte Haushaltsersparnis für Ehepaare?

Erfolgt ein Einzug ins Pflegeheim, Altenpflegeheim oder die Pflegeabteilung eines Altenheims oder Wohnstifts wegen Pflegebedürftigkeit, sind die hohen Kosten für die Heimunterbringung wie Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG absetzbar, wobei das Finanzamt eine zumutbare Belastung anrechnet. Da in diesem Fall eigene Verpflegungs- und Wohnungskosten eingespart werden, sind die abzugsfähigen Heimkosten um eine sog. Haushaltsersparnis zu kürzen. Dies aber gilt nur dann, wenn der eigene Haushalt aufgelöst wird (R 33.3 Abs. 2 Satz 2 EStR).
Weiterlesen »


Heimunterbringung: Kosten für ein Luxus-Apartement nicht voll absetzbar

Heimunterbringung: Kosten für ein Luxus-Apartement nicht voll absetzbar

Bei einem Umzug in ein Seniorenwohnstift können die künftigen Bewohner oftmals zwischen Apartments unterschiedlicher Größe wählen, ja sogar zwischen Apartments mit bis zu drei Zimmern und bis zu 75 qm Wohnfläche. Erfolgt die Heimunterbringung wegen Krankheit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit, sind die Kosten für Unterbringung, Verpflegung, Betreuung und Pflege als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art gemäß § 33 EStG absetzbar. Die Frage ist, ob auch die Kosten für ein Drei-Zimmer-Apartment mit 74 qm Wohnfläche anerkannt werden.
Weiterlesen »