Wenn Eltern oder Angehörige pflegebedürftig sind, übernehmen oft die Kinder oder Verwandten die Betreuung. Besonders bei weiten Strecken können dabei hohe Fahrtkosten entstehen. Doch die Frage ist: Sind Pflegefahrten steuerlich absetzbar?
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Pflegepauschbetrag: Keine Gewährung bei nur geringer Pflegeleistung?
Wer Angehörige unentgeltlich zu Hause pflegt und betreut, soll steuerlich ein wenig entlastet werden – mit dem Pflegepauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EStG. Dieser beträgt seit 2021 bei Pflegegrad 2: 600 EUR, bei Pflegegrad 3: 1.100 EUR, bei Pflegegrad 4 oder 5 oder Hilflosigkeit: 1.800 EUR. Voraussetzung für den Pflegepauschbetrag ist, dass Sie oder Ihr Ehegatte die Pflege persönlich durchführen, zumindest einen Teil der Pflege.