Bei Überlassung eines Firmenwagens wird häufig vereinbart, dass der Arbeitnehmer bestimmte laufende Betriebskosten des Fahrzeugs selber trägt, so insbesondere Treibstoffkosten und Wagenpflege.
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Bei Überlassung eines Firmenwagens wird häufig vereinbart, dass der Arbeitnehmer bestimmte laufende Betriebskosten des Fahrzeugs selber trägt, so insbesondere Treibstoffkosten und Wagenpflege.
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