Die Haustür fällt hinter einem ins Schloss – und man steht plötzlich ohne Schlüssel vor der Wohnung. Da muss ein Schlüsseldienst her. Unseriöse Firmen nutzen die Notsituation schamlos aus und verlangen horrende Beträge. Die Frage ist, ob wenigstens das Finanzamt etwas Linderung verschafft. Handelt es sich hierbei um haushaltsnahe Dienstleistungen, die mit 20 %, höchstens 4.000 Euro im Jahr, direkt von der Steuerschuld abziehbar sind (§ 35a Abs. 2 EStG)?
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