Wer einen Firmenwagen auch privat nutzen darf, muss den privaten Nutzungswert entweder nach der 1 %-Pauschalmethode oder nach der Fahrtenbuchmethode als geldwerten Vorteil versteuern. In der Praxis kommt es häufig vor, dass die Mitarbeiter sich an den Kosten des Fahrzeugs finanziell beteiligen müssen.