Frauen, die eine Fehlgeburt erleben, hatten bisher nur eingeschränkte Schutzansprüche. Doch das ändert sich: Ab dem 1. Juni 2025 werden gestaffelte Mutterschutzfristen auch nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche eingeführt. Erstmals erhalten betroffene Frauen Anspruch auf Mutterschutzleistungen – ohne eine ärztliche Krankschreibung. Was bedeutet das konkret?