Schlagwort: Minijob

Rente mit 63: Keine Anrechnung von Arbeitslosenzeiten

Rente mit 63: Keine Anrechnung von Arbeitslosenzeiten

Seit dem 1.7.2014 können Versicherte mit mindestens 45 Versicherungsjahren die vorgezogene Rente mit 63 Jahren ohne Abschläge in Anspruch nehmen. Bei Versicherten, die zwischen 1953 und 1964 geboren sind, wird die Altersgrenze von 63 Jahren stufenweise auf 65 Jahre angehoben. Die Anhebung erfolgt bereits ab 2016 in Schritten von jeweils 2 Monaten pro Jahrgang. So wird aus der „Rente mit 63“ schrittweise die „Rente mit 65“. Versicherte, die nach dem 1.1.1964 geboren sind, können die abschlagfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren erst mit dem 65. Lebensjahr in Anspruch nehmen (§ 236b SGB VI).
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Minijob im Privathaushalt: Mindestlohn ja, Aufzeichnungspflichten nein

Seit dem 1. Januar 2015 gilt branchenunabhängig und flächendeckend ein Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Zeitstunde. Dieser soll erstmals zum 1.1.2017 und danach alle zwei Jahre angepasst werden. Der Mindestlohn gilt auch für geringfügig und kurzfristig Beschäftigte, also für Minijobs und Aushilfsjobs – und zwar sowohl im gewerblichen Bereich als auch in Privathaushalten.
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