Tiere werden aus Liebhaberei, aus Tierliebe, zur Unterhaltung und zum Vergnügen gehalten. Deshalb ist die Tierhaltung grundsätzlich dem privaten Lebensbereich zuzurechnen, sodass die Kosten für Anschaffung und Unterhalt steuerlich leider nicht absetzbar sind. Wie ist aber der speziell ausgebildete „Schulhund“ einer Lehrerin zu bewerten, den diese regelmäßig in Ihrer Klasse einsetzt.
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