Eine Lebensversicherung macht keine rechte Freude mehr, seit die Zinsen so niedrig sind und die Überschussbeteiligung ständig sinkt. Zudem wurde soeben mit dem „Lebensversicherungsreformgesetz“ vom 1.8.2014 auch noch die Beteiligung an den Bewertungsreserven stark beschränkt. Bei Kündigung in den ersten Jahren der Vertragslaufzeit ist der Rückkaufswert meistens niedriger als die eingezahlten Beiträge. So fragt der Kündungswillige, was bei Kündigung des Versicherungsvertrages zu versteuern ist und ob ein Verlust steuermindernd abgesetzt werden kann.
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