Nicht nur Horst Schlämmer (alias Hape Kerkeling), sondern sehr viele Menschen „haben Rücken“. Gemeint sind Rücken-, Schulter- und Nackenschmerzen. „Es ist ein Kreuz mit dem Kreuz!“ Man sollte etwas dagegen tun. Beispielsweise ein Rückentraining im Fitnessstudio absolvieren und damit die Rückenmuskulatur stärken. Und gleich kommt der Gedanke: Wenn schon nicht die Krankenkasse zahlt, hilft wenigstens das Finanzamt beim Bezahlen?
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Schlagwort: Krankenkassen
Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen 2018
Seit 2015 erheben die gesetzlichen Krankenkassen neben dem allgemeinen Beitragssatz (14,6 %) oder ermäßigten Beitragssatz (14,0 %) einen Zusatzbeitrag, der je nach Kasse unterschiedlich hoch ist. Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag wird zusammen mit dem normalen Beitrag direkt vom Gehalt oder der Rente erhoben. Bisher ist der Beitrag allein vom Versicherten zu tragen.
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Kosten für Rückenschule und Gesundheitssport absetzbar?
Sitzen ist – entgegen landläufiger Meinung – eine anstrengende Tätigkeit, die bei sehr vielen Menschen zu Rücken-leiden führt. Bei Beschwerden im Bereich der Lendenwirbelsäule wird von Kreuzschmerzen oder Hexenschuss gesprochen. Manche meinen auch, sie hätten sich verhoben und schildern ein akutes Kreuzschmerzereignis. Zur Heilung und Linderung der Beschwerden verordnen die Ärzte Gymnastik mit Rückenschule und Rehabilitationssport. Können die Kosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden?
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Krankengeld: Progressionsvorbehalt bei gesetzlich Versicherten ist rechtens
Im Falle einer länger dauernden Arbeitsunfähigkeit haben Arbeitnehmer nach Auslaufen der Gehaltsfortzahlung von 6 Wochen durch den Arbeitgeber Anspruch auf Krankengeld von der Krankenversicherung.
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Krankenversicherung der Rentner: Neuer Zusatzbeitrag gilt ab März 2015
Seit dem 1. Januar 2015 gilt eine Änderung bei der gesetzlichen Krankenversicherung: Der bisherige Sonderbeitrag von 0,9 Prozent, der für alle Kassen gleich war, wurde ersetzt durch einen neuen Zusatzbeitrag, der je nach Kasse unterschiedlich hoch sein. Ebenso wie der Sonderbeitrag muss auch der Zusatzbeitrag vom Versicherten alleine aufgebracht werden.
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Krankenversicherung: Neuregelung der Beitragszahlung ab 2015
Für alle, die gesetzlich krankenversichert sind, sinkt der allgemeine Beitragssatz 2015! Jede Krankenkasse kann aber zukünftig einen eigenen Zusatzbeitrag fordern. Seit 2009 beträgt der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung einheitlich bei allen Krankenkassen 15,5 %, der ermäßigte Beitragssatz beträgt 14,9 %. Der Beitrag besteht grundsätzlich aus drei Komponenten: Grundbeitrag, Sonderbeitrag und Zusatzbeitrag.
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