Schlagwort: Krankengymnastik

Krankenversicherung: Geringere Belastungsgrenze für Zuzahlungen in 2018

Krankenversicherung: Geringere Belastungsgrenze für Zuzahlungen in 2018

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung müssen für alle möglichen medizinischen Leistungen Zuzahlungen leisten und Eigenanteile übernehmen, z. B. zu Arzneimitteln, Massagen, Krankengymnastik oder Krankenhausbehandlung. Bei den Zuzahlungen gibt es jedoch eine Belastungsgrenze, die vor finanzieller Überforderung schützen soll. Die Eigenbelastung des Versicherten und seiner Familie ist begrenzt auf 2 % der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt pro Kalenderjahr. Bei chronisch Kranken auf 1 %.
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Kosten für Rückenschule und Gesundheitssport absetzbar?

Sitzen ist – entgegen landläufiger Meinung – eine anstrengende Tätigkeit, die bei sehr vielen Menschen zu Rücken-leiden führt. Bei Beschwerden im Bereich der Lendenwirbelsäule wird von Kreuzschmerzen oder Hexenschuss gesprochen. Manche meinen auch, sie hätten sich verhoben und schildern ein akutes Kreuzschmerzereignis. Zur Heilung und Linderung der Beschwerden verordnen die Ärzte Gymnastik mit Rückenschule und Rehabilitationssport. Können die Kosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden?
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