Im Falle einer länger dauernden Arbeitsunfähigkeit haben Arbeitnehmer nach Auslaufen der Gehaltsfortzahlung von sechs Wochen durch den Arbeitgeber Anspruch auf Krankengeld von der Krankenversicherung.
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Schlagwort: Krankengeld
Krankengeld: Progressionsvorbehalt bei gesetzlich Versicherten ist rechtens
Im Falle einer länger dauernden Arbeitsunfähigkeit haben Arbeitnehmer nach Auslaufen der Gehaltsfortzahlung von 6 Wochen durch den Arbeitgeber Anspruch auf Krankengeld von der Krankenversicherung.
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