Nach den Allgemeinen Bausparbedingungen erheben viele Bausparkassen von ihren Kunden in der Anspar- und Darlehensphase – über Zinsen und Tilgung hinaus – eine Kontogebühr. Die Darlehensphase beginnt mit der ersten (Teil-) Auszahlung des Bauspardarlehens. Jetzt musste der Bundesgerichtshof ein zu den erhobenen Kontogebühren Urteil fällen.
Schlagwort: Kontogebühr
Bausparen: Keine Kontoführungsgebühr für Bausparverträge in der Ansparphase
Nach den Allgemeinen Bausparbedingungen erheben die Bausparkassen von ihren Kunden sowohl in der Ansparphase als auch in der Darlehensphase – über Zinsen und Tilgung hinaus – eine Kontoführungsgebühr. Die Darlehensphase beginnt mit der ersten (Teil-) Auszahlung des Bauspardarlehens.
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