Schlagwort: Kindergeldrecht

Kindergeldrecht: Dreimonatige Sperrfrist für EU-Ausländer greift nicht immer

Kindergeldrecht: Dreimonatige Sperrfrist für EU-Ausländer greift nicht immer

Mitte 2019 ist das „Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch“ verabschiedet worden. Mit dem genannten Gesetz sind Änderungen und Verschärfungen für das  Kindergeldrecht einhergegangen. So sind neu nach Deutschland zugezogene EU-Bürgerinnen und -Bürger in den ersten drei Monaten vom Leistungsbezug, also von der Kindergeld-Berechtigung, ausgeschlossen, sofern sie keine inländischen Einkünfte erzielen (§ 62 Abs. 1a EStG). Auch laufende Kindergeldzahlungen kann die Familienkasse in begründeten Zweifelsfällen vorläufig einstellen.
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Kindergeld und Sechs-Monats-Frist: Hoffnung für Eltern

Kindergeld: Hoffnung für Eltern, die die Sechs-Monats-Frist verpasst haben

Wird Kindergeld, aus welchen Gründen auch immer, zu spät beantragt, soll das Kindergeld nur für die letzten sechs Monate gezahlt werden (siehe dazu auch die nachfolgende Meldung). Es soll vermieden werden, dass Kindergeld mitunter für mehrere Jahre nachzuzahlen ist. Die Ausschlussfrist von sechs Monaten ist zum 1.1.2018 ins Kindergeldrecht eingeführt worden und bereitet seitdem nicht nur den betroffenen Eltern, sondern allen Experten Kopfzerbrechen, da sie verfahrensrechtlich im hohen Maße verunglückt ist. Doch nun besteht – in Altfällen – Hoffnung für viele Eltern, die die Sechs-Monats-Frist verpasst haben, denn der Bundesfinanzhof hat in einem bedeutsamen Verfahren den Familienkassen eine herbe Niederlage beigebracht. Worum geht es?


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