Schlagwort: Kinder

Vorzeitiger Ruhestand: Wie die Rentenminderung ausgeglichen werden

Wer vorzeitig in den Ruhestand geht, bekommt weniger Rente. Für jeden Monat, den man vor Erreichen der Regelaltersgrenze (ab 2012: 65 Jahre plus x Monate) die Rente in Anspruch nimmt, gibt es einen Rentenabschlag von 0,3 %, also 3,6 % für ein Jahr. Die Abschläge fallen nicht nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze an, sondern bleiben lebenslang bestehen und sogar über den Tod hinaus auch beim Wechsel von der Altersrente in eine Witwen- oder Witwerrente.
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Arbeitslose Kinder: Neue großzügige Regelung zur Arbeitslosmeldung

Arbeitslose Kinder: Neue großzügige Regelung zur Arbeitslosmeldung

Für arbeitslose Kinder im Alter von 18 bis 21 Jahre haben die Eltern Anspruch auf Kindergeld oder auf die steuerlichen Freibeträge sowie auf die anderen kindbedingten Steuervergünstigungen und außersteuerlichen Vergünstigungen, die an das Kindergeld anknüpfen. Vorausgesetzt, das Kind hat sich bei einer Agentur für Arbeit in Deutschland als Arbeitsuchend gemeldet (§ 32 Abs. 4 Nr. 1 EStG).
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Riester-Rente: Wie sich die Riester-Förderung während der Elternzeit lohnt

Mütter oder Väter, die sich in den ersten drei Lebensjahren um ihr Kind kümmern, bekommen auf ihrem Rentenkonto Kindererziehungszeiten gutgeschrieben – und zwar drei Entgeltpunkte. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, beträgt die Gutschrift nach der gesetzlichen Neuregelung ab 1.7.2014 statt einem nun zwei Entgeltpunkte (§ 56 und § 249 SGB VI). Personen sind in der Zeit, für die ihnen Kindererziehungszeiten gutgeschrieben werden, per Gesetz in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert (§ 3 Nr. 1 SGB VI).
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Darlehen an Angehörige: Zinsen jetzt mit günstigerem Steuersatz steuerpflichtig

Beim Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf. Dennoch kommt es häufig vor, dass Angehörige einander Darlehen gewähren. Anders als Banken sind private Darlehensnehmer nicht verpflichtet, von den laufenden Zinszahlungen für ein Privatdarlehen die 25 %ige Abgeltungsteuer an der Quelle einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Vielmehr muss der Darlehensgeber selber die Zinseinnahmen versteuern und sie hierzu in seiner Steuererklärung in der „Anlage KAP“ in Zeile 16 (2013) angeben.
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Kindergeld: Militärische Ausbildung bei der Bundeswehr als Berufsausbildung

Die Bundeswehr sucht auch junge Menschen, die dort mit ihrer abgeschlossenen Ausbildung im erlernten Beruf als Soldat auf Zeit Dienst leisten. So können beispielsweise Kfz-Mechatroniker im Bereich der Kfz- und Panzertechnik eingesetzt werden. Wegen der abgeschlossenen Berufsausbildung werden sie dann gleich mit einem höheren Dienstgrad eingestellt, z. B. als Stabsunteroffizier.


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Minijob: Riester-Förderung für Minijobber besonders vorteilhaft

Auch Minijobber, die eine geringfügige Beschäftigung mit einem Monatsverdienst von unter 450 Euro ausüben, können die Riester Förderung in Anspruch nehmen. Die Förderung besteht aus einer Grundzulage von 154 Euro und einer Kinderzulage von 300 Euro je Kind (nach dem 1.1.2008 geboren) oder 185 Euro je Kind (vor 2008 geboren). Jugendliche unter 25 Jahren erhalten für das erste Beitragsjahr zusätzlich zur Grundlage einmalig einen Bonus von 200 Euro.

 


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Lohnsteuerermäßigung: Jetzt Freibetrag beim Finanzamt beantragen

Lohnsteuerermäßigung: Jetzt Freibetrag beim Finanzamt beantragenVom Monatsgehalt behält der Arbeitgeber Lohnsteuer nach den Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmalen (ELStAM) ein. Dies sind Lohnsteuerklasse, Familienstand, Religionszugehörigkeit, Zahl der Kinderfreibeträge, Pauschbetrag für Behinderte sowie ein Lohnsteuerfreibetrag (für hohe Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen). Im monatlichen Lohnsteuertarif sind u. a. der Arbeitnehmerpauschbetrag (1.000 Euro) und der Sonderausgabenpauschbetrag (36 Euro bzw. 72 Euro) mit einem Zwölftel bereits berücksichtigt.


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Die vereinfachte Steuererklärung

Vier Seiten Mantelbogen und drei Seiten Anlage N – das ist das Minimum an Steuererklärung, das Arbeitnehmer auszufüllen haben. Zumindest normalerweise. Was Sie vielleicht nicht wissen: Es geht auch kürzer! Mit der sogenannten „vereinfachten Steuererklärung“ machen Sie Ihre Einkommensteuererklärung im Schnelldurchlauf. Das Formular hat gerade mal zwei Seiten, das Ausfüllen dauert also keine halbe Stunde. Alles was Sie brauchen ist das Formular EST 1V.
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In eigener Sache: Diese Neuerungen erwarten Sie 2014

Lohnsteuer kompakt startet in das neue Steuerjahr mit zahlreichen Neuerungen. Die kontinuierliche Verbesserung unserer Anwendung liegt uns dabei auch 2014 besonders am Herzen. Bereits im vergangenen Jahr haben wir immer wieder positives Feedback erhalten, das zu einer weiteren Verbesserung der Anwendung beigetragen hat. Dass wir auf dem rechten Weg sind, haben uns auch Ihre zahlreichen Zuschriften und  auch die positiven Bewertungen bei Trusted Shops bestätigt.
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Außergewöhnliche Belastungen – Außergewöhnliche Kosten

Wie Werbungskosten und Sonderausgaben vermindern auch die außergewöhnlichen Belastungen das zu versteuernde Einkommen. Außergewöhnliche Belastungen liegen vor, wenn ein Steuerpflichtiger zwangsläufig stärker belastet wird als die überwiegende Mehrzahl der Steuerpflichtigen.
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Solidaritätszuschlag abschaffen: BdSt fordert Entlastung der Steuerzahler

Der Bund der Steuerzahler (BdSt ) fordert eine Entlastung der Steuerzahler durch die Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Die kommende Steuerschätzung wird für das laufende und die zukünftigen vier Jahre Steuereinnahmen auf Rekordniveau prognostizieren. „Es ist an der Zeit, dass Bürger und Unternehmen endlich steuerlich entlastet werden“, fordert Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler.


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Jetzt Lohnsteuer-Freibeträge für das Jahr 2013 beantragen!

Elektronisches Verfahren kommt 2013 – Freibeträge müssen wieder wie vor der Übergangszeit 2011/2012 jährlich beantragt werden

Unter dem Namen „ELStAM“ (für „Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale“) werden künftig alle Daten für den Lohnsteuerabzug zwischen Finanzämtern, Unternehmen und Arbeitnehmern digital übermittelt. Zum 1. Januar 2013 startet das neue Verfahren.
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