Die einmalige Kapitalauszahlung aus einer Pensionskasse oder Direktversicherung erfreut sich oft großer Beliebtheit. Doch steuerlich kann sie eine böse Überraschung bergen: In vielen Fällen greift keine Ermäßigung durch die sogenannte Fünftel-Regelung. Das bedeutet, dass der ausgezahlte Betrag in voller Höhe besteuert wird. Lesen Sie, was aktuelle Urteile dazu sagen und worauf Betroffene achten sollten.