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Pensionskasse: Keine ermäßigte Besteuerung bei Kapitalabfindung

Pensionskasse: Keine ermäßigte Besteuerung bei Kapitalabfindung

Die einmalige Kapitalauszahlung aus einer Pensionskasse oder Direktversicherung erfreut sich oft großer Beliebtheit. Doch steuerlich kann sie eine böse Überraschung bergen: In vielen Fällen greift keine Ermäßigung durch die sogenannte Fünftel-Regelung. Das bedeutet, dass der ausgezahlte Betrag in voller Höhe besteuert wird. Lesen Sie, was aktuelle Urteile dazu sagen und worauf Betroffene achten sollten.


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