Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen ausschließlich per Banküberweisung erfolgen, um steuerlich anerkannt zu werden. Was das für Sie bedeutet und welche Ausnahmen gelten, erfahren Sie hier.
Schlagwort: Jahressteuergesetz 2024
Vereinfachungsregelung für Bonusleistungen der Krankenkasse
Gesetzliche Krankenkassen gewähren ihren Versicherten einen Bonus, wenn sie „Leistungen zur Erfassung von gesundheitlichen Risiken und Früherkennung von Krankheiten nach den §§ 25, 25a und 26 SGB V oder Leistungen für Schutzimpfungen nach § 20i SGB V in Anspruch nehmen“ (§ 65a Abs. 1 SGB V). Ferner erhalten Versicherte einen Bonus, wenn sie „regelmäßig Leistungen der Krankenkassen zur verhaltensbezogenen Prävention nach § 20 Abs. 5 SGB V in Anspruch nehmen oder an vergleichbaren, qualitätsgesicherten Angeboten zur Förderung eines gesundheitsbewussten Verhaltens teilnehmen“ (§ 65a Abs. 2 SGB V).
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