Wie bereits mehrfach berichtet, lässt das Bundesfinanzministerium Erleichterungen für die Betreiber kleiner Fotovoltaikanlagen bis 10 kW zu: Auf schriftlichen Antrag des Steuerbürgers kann unterstellt werden, dass die Fotovoltaikanlage nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird („Liebhaberei-Wahlrecht„). Folge: Es darf auf die Erstellung und Abgabe einer Einnahmen-Überschussrechnung verzichtet und Gewinne müssen nicht mehr versteuert werden.
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Schlagwort: Investitionsabzugsbetrag
Investitionsabzugsbetrag: Kein Abzug für Pkw bei 1 %-Pauschalmethode
Wenn kleine und mittlere Betriebe in den kommenden drei Jahren Investitionen planen, können sie schon heute Steuern sparen: Sie dürfen einen Investitionsabzugsbetrag von 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in der Gewinnermittlung abziehen (§ 7g Abs. 1 bis 4 EStG). Eine Voraussetzung für die Bildung eines Investitionsabzugsbetrages ist u.a., dass das Wirtschaftsgut mindestens bis zum Ende des folgenden Jahres, das auf die Investition folgt, ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt wird. Ist diese Bedingung bei geplanter Anschaffung eines Pkw realistisch?
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