Bei Immobiliendarlehensverträgen, die in den Jahren 2002 bis 2010 abgeschlossen wurden, besteht erhebliche Rechtsunsicherheit. Denn in diesen Jahren enthielten 70-80 % der Verträge falsche Widerrufsbelehrungen. Und deshalb besteht für diese Verträge ein unbefristetes Widerrufsrecht.
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