Überlässt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein Elektro- oder Hybridfahrzeug, so muss bei Anschaffung oder Leasing ab dem 1.1.2019 bei Anwendung der 1 %-Pauschalmethode der Listenpreis nur noch zur Hälfte angesetzt werden. Anders ausgedrückt: Die Versteuerung der Privatnutzung erfolgt nur zur Hälfte. Begünstigt sind in erster Linie reine Elektrofahrzeuge. Begünstigt sind aber auch extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die die Voraussetzungen des Elektromobilitätsgesetzes erfüllen.
Schlagwort: Hybridelektrofahrzeuge
Elektrofahrzeuge: Verbesserter Steuervorteil für Firmenwagen
Lohnt sich der Kauf oder das Leasing für Elektrofahrzeuge? Immerhin ist bei Elektrofahrzeugen und Hybridelektrofahrzeugen der Preis deutlich höher als für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Diese Frage stellen sich Unternehmer, wenn sie für sich einen Betriebs-Pkw anschaffen wollen, und Arbeitnehmer, wenn sie vom Arbeitgeber einen Firmenwagen bekommen. Falls Sie momentan überlegen, ein Elektrofahrzeug als Firmenwagen oder Betriebs-Pkw anzuschaffen, sollten Sie noch ein paar Monate warten – genauer: bis zum kommenden Jahr.
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