Viele Arbeitnehmer befinden sich nach vor wie im Home-Office. Zuweilen vermieten Arbeitnehmer ihr häusliches Büro oder eine ganze Arbeitswohnung auch an den Arbeitgeber, weil ein vorrangig betriebliches Interesse des Arbeitgebers an der Nutzung der Räumlichkeiten besteht (siehe dazu die vorhergehende Meldung mit den entsprechenden Abgrenzungsfragen). Sofern das Mietverhältnis in einkommensteuerlicher Hinsicht anzuerkennen ist, bestehen auch umsatzsteuerlich grundsätzlich keine Bedenken gegen dessen Berücksichtigung im Rahmen des Vorsteuerabzug s, sofern der Vermieter zulässigerweise zur Umsatzststeuerpflicht optiert.
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Schlagwort: Home-Office
Home-Office: Steuerfreier Auslagenersatz möglich?
Nach wie vor befinden sich viele Arbeitnehmer quasi gezwungenermaßen im Home-Office. Üblicherweise stellen Arbeitnehmer ihrem Chef die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer nicht in Rechnung – sie sind froh, dass der Betrieb überhaupt weiterläuft. Doch zuweilen kommt der Wunsch auf, das Unternehmen möge sich an den Kosten beteiligen. Oder der Arbeitgeber möchte dem Arbeitnehmer die Kosten von sich aus ersetzen, und zwar am liebsten steuerfrei.
Home-Office und Corona: Das können Sie absetzen
In Corona-Zeiten verlagern viele Arbeitgeber die Arbeitsplätze in den häuslichen Bereich ihrer Mitarbeiter. Die Mitarbeiter arbeiten dann zu Hause im Home-Office. Bei dieser sog. Telearbeit üben die Mitarbeiter ihre Tätigkeit für eine bestimmte Zeit ausschließlich zu Hause oder alternierend teilweise zu Hause und teilweise im Betrieb aus. Sofern der Arbeitsraum wie ein Arbeitszimmer ausgestattet ist und so gut wie ausschließlich beruflich genutzt wird, können die Kosten steuerlich als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar sein.
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Corona-Krise: Infos für Arbeitnehmer und Selbständige
Die Corona-Krise hat nun auch Deutschland fest im Griff und viele Fragen sich, was kommt als Nächstes. Das können auch wir leider nicht beantworten. Wir können allerdings helfen, einen kleinen Durchblick in Sachen Corona und Arbeitnehmer zu geben.
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Home-Office: Kein Unfallversicherungsschutz durch die Berufsgenossenschaft
Arbeitsunfälle sind Unfälle von Arbeitnehmern im Zusammenhang mit ihrer Beschäftigung. Sie sind versichert über die gesetzliche Unfallversicherung und werden durch die Berufsgenossenschaften medizinisch, beruflich und sozial rehabilitiert (§ 8 SGB VII). Aber gilt das auch bei Ausübung der Tätigkeit in einem Home-Office?
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