Schlagwort: Höchstarbeitszeit

Verdienst: Mindestlohn zum 1.1.2020 erhöht

Verdienst: Mindestlohn zum 1.1.2020 erhöht

Seit 2015 gilt branchenunabhängig ein Mindestlohn. Zum 1.1.2019 wurde er auf 9,19 Euro angehoben. Zum 1.1.2020 erfolgt weitere Erhöhung auf 9,35 Euro. Die Steigerung orientiert sich an der allgemeinen Lohnentwicklung (Mindestlohnanpassungsverordnung). Der Mindestlohn soll verhindern, dass Arbeitnehmer zu Löhnen beschäftigt werden, die unangemessen sind und den elementaren Gerechtigkeitsanforderungen nicht genügen.


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Minijob: Aufgepasst bei der zulässigen Höchstarbeitszeit!

Minijob: Aufgepasst bei der zulässigen Höchstarbeitszeit!

Zum 1.1.2019 ist der Mindestlohn um 35 Cent auf 9,19 Euro je Zeitstunde gestiegen. Zum 1.1.2020 soll eine weitere Erhöhung auf 9,35 EUR erfolgen. Die Steigerung orientiert sich an der allgemeinen Lohnentwicklung („Zweite Mindestlohnanpassungsverordnung“ vom 13.11.2018) und hat auch Auswirkungen auf die Höchstarbeitszeit.
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