In der Corona-Krise versorgen oftmals Ärzte bzw. Ärztinnen und Pfleger bzw. Pflegerinnen im Ruhestand für ein Gesundheitsamt oder ein staatliches oder gemeinnütziges Krankenhaus Patienten. Die Frage ist, ob sie den Übungsleiterfreibetrag von 2.400 Euro gemäß § 3 Nr. 26 EStG in Anspruch nehmen können.
Weiterlesen
Schlagwort: Hinzuverdienstmöglichkeit
Hinzuverdienst während der Kurzarbeit erleichtert
Wer derzeit in Kurzarbeit ist, darf sich im Zeitraum vom 1.4. bis zum 31.10.2020 in „systemrelevanten Branchen“ etwas dazuverdienen. Der Verdienst soll in diesem Fall nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet wird. Voraussetzung für den Hinzuverdienst ist jedoch, dass der aus der Hauptbeschäftigung noch gezahlte Verdienst zusammen mit dem Kurzarbeitergeld und dem Verdienst aus dem Minijob das normale Bruttoeinkommen nicht übersteigt.
Weiterlesen