Aufwendungen für die Bewirtung anlässlich persönlicher Ereignisse sind normalerweise steuerlich nicht absetzbar. Zu solchen Ereignissen zählen auch Dienstjubiläum, Beförderung, Geburtstag – und auch Verleihung der Ehrendoktorwürde oder eine Habilitationsfeier. Weil in diesem Fall die Bewirtungskosten der persönlichen Repräsentation dienen, sind sie privat veranlasst und nicht als Werbungskosten absetzbar.
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