Der Grundfreibetrag ist ein zentraler Bestandteil des Steuerrechts und sorgt dafür, dass das Existenzminimum eines jeden Bürgers steuerfrei bleibt (§ 32a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG). Doch wie hoch muss dieser Freibetrag sein, um verfassungskonform zu bleiben? Aktuell gibt es Diskussionen darüber, ob die Höhe des Grundfreibetrags für die Jahre 2023 und 2024 möglicherweise nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht.
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Schlagwort: Grundfreibetrag
Unterhaltsleistungen: Vermögensfreibetrag immer noch ausreichend
Unterhaltsleistungen für bedürftige Angehörige, die Ihnen gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigt sind und für die niemand Anspruch auf Kindergeld hat, sind als außergewöhnliche Belastungen besonderer Art gemäß § 33a Abs. 1 EStG absetzbar bis zum Unterhaltshöchstbetrag. Dieser entspricht dem steuerlichen Grundfreibetrag. Im Jahre 2024 beträgt er 11.604 Euro, wobei eine rückwirkende Erhöhung auf 11.784 Euro geplant ist.
Einkommensteuererklärung 2024: Neue Regelungen für Rentner und Nicht-Arbeitnehmer
Beziehen weder Sie noch Ihr Ehegatte Arbeitslohn aus einem aktiven Beschäftigungsverhältnis oder Versorgungsbezüge aus einem früheren Dienstverhältnis, müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn die steuerpflichtigen Einkünfte – genauer: der „Gesamtbetrag der Einkünfte“ – den steuerlichen Grundfreibetrag übersteigen (§ 56 EStDV).
Mobilitätsprämie für Geringverdiener
Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind mit der Entfernungspauschale, auch Pendlerpauschale genannt, als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Die Pendlerpauschale beträgt unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel – für die ersten 20 Entfernungskilometer – je 30 Cent.
Rentenbesteuerung: Verfassungsbeschwerde unzulässig
Im Mai 2021 hatte der Bundesfinanzhof seine beiden Urteile zur möglichen Doppelbesteuerung von Renten veröffentlicht. Das Fazit der Urteile lautete, dass Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus berufsständischen Versorgungswerken im Grundsatz nicht zu hoch besteuert werden. Die Systematik der Rentenbesteuerung hält der BFH für rechtens. Eine doppelte Besteuerung zeichne sich erst für spätere Rentnerjahrgänge ab. Zwar könne es Einzelfälle geben, bei denen schon heute eine Doppel- oder Übermaßbesteuerung eintritt. Doch den Nachweis einer solchen Doppel- oder Übermaßbesteuerung müsse der Steuerpflichtige selbst erbringen. Dabei hat der BFH die Anforderungen an einen solchen Nachweis sehr hoch gesetzt (BFH-Urteile vom 19.5.2021, X R 33/19 und X R 20/21).
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Bürgergeld: Änderung der Hinzuverdienstregeln ab Juli 2023
Auch Bezieher von Bürgergeld (bis 31.12.2022: Hartz IV) dürfen Arbeitseinkommen erzielen und davon einen Teil behalten. Auch andersherum gilt: Wer arbeitet und dennoch auf Bürgergeld angewiesen ist, erhält aufstockendes Bürgergeld zum Arbeitslohn. Je nach Art und Höhe des Verdienstes wird dann das Bürgergeld gekürzt.
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Abgabefristen für die Steuererklärung
Die Abgabefrist endet im Fall der Pflichtveranlagung für die Steuererklärung für 2023 am 02. September 2024, 24 Uhr.
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Steuerentlastung: Erhöhung des Grundfreibetrages 2022
Der steuerliche Grundfreibetrag stellt sicher, dass der Anteil des Einkommens, der für den Lebensunterhalt absolut notwendig ist, nicht mit Steuern belastet wird (Existenzminimum). Aus verfassungsrechtlichen Gründen ist von Zeit zu Zeit eine Anpassung an die Inflation und somit eine Steuerentlastung erforderlich. Und genau das wird wieder notwendig.
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Ab 2021: Mehr Netto und weitere Steueränderungen
Neues Jahr, neue Regelungen. Auch 2021 bringt wieder jede Menge Veränderungen mit sich. Um sich einen Überblick zu verschaffen, finden Sie hier die wichtigsten Neuerungen. Alle ausführlichen Neuerungen können Sie in unserem Blog-Text Steuererklärung für 2020: Das ist neu nachlesen.
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Steuererklärung für 2019: Das ist neu
Wie in jedem Jahr gab es auch für das Jahr 2019 wieder eine Fülle von steuerlichen Änderungen und Neuregelungen. Hier sehen Sie wichtigsten Neuerungen für die Steuererklärung für 2019, die Sie kennen sollten.
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Verlustvortrag: Viele Studenten „verbrennen“ ihre schönen Studienkosten
Nach wie vor befasst sich das Bundesverfassungsgericht mit der Frage, ob die Kosten für ein Erststudium als Werbungskosten oder nur begrenzt als Sonderausgaben abziehbar sind. Im Hinblick auf die künftige Entscheidung wird den Studenten stets geraten, ihre Studienkosten als Werbungskosten im Rahmen einer Einkommensteuererklärung als Verlustvortrag geltend zu machen.
Abgabepflicht für die Steuererklärung
Jeder zweite Arbeitnehmer in Deutschland ist dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Aber nicht für jeden besteht grundsätzlich eine Abgabepflicht. Trotzdem lohnt es sich für viele. Informieren Sie sich hier, wer zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet ist und wer sie freiwillig einreichen kann.
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Mit Airbnb und Co die Urlaubskasse füllen: Versteuerung von Einnahmen aus dem Homesharing
Lust auf Reisen aber knapp bei Kasse?
Das Homesharing bietet die Möglichkeit eines zusätzlichen Einkommens während der eigenen Ferien. Völlig unkompliziert ist das Ganze aber leider nicht.
Unter der Hand sollte man seinen Wohnraum keinesfalls, auch nicht für kurze Zeit, vermieten.
Doch was gilt es bei dieser Art von kurzfristiger Untervermietung zu beachten?
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Steuererklärung für 2018: Das ist neu
Wie in jedem Jahr gab es auch für das Jahr 2018 wieder eine Fülle von steuerlichen Änderungen und Neuregelungen. Hier sehen Sie wichtigsten Neuerungen für die Steuererklärung für 2018, die Sie kennen sollten.
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Steuerentlastung: Erhöhung des Grundfreibetrages 2019
Der steuerliche Grundfreibetrag stellt sicher, dass der Anteil des Einkommens, der für den Lebensunterhalt absolut notwendig ist, nicht mit Steuern belastet wird (Existenzminimum). Aus verfassungsrechtlichen Gründen ist von Zeit zu Zeit eine Anpassung an die Inflation erforderlich. Und genau das wird wieder notwendig.
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Einkommensgrenze für die Steuererklärungspflicht steigt
Beziehen weder Sie noch Ihr Ehegatte Arbeitslohn aus einem aktiven Beschäftigungsverhältnis oder Versorgungsbezüge aus einem früheren Dienstverhältnis, müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn die steuerpflichtigen Einkünfte – genauer: der „Gesamtbetrag der Einkünfte“ – den steuerlichen Grundfreibetrag übersteigen (§ 56 EStDV).
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Lohnsteuerabzug: Faktorverfahren ab 2019 für zwei Jahre gültig
Ehegatten, die beide Arbeitslohn beziehen, beide in Deutschland wohnen und nicht dauernd getrennt leben, können bekanntlich für den monatlichen Lohnsteuerabzug wählen, ob sie beide in die Steuerklasse IV eingeordnet werden wollen oder ob einer von ihnen (der Höherverdienende) nach Steuerklasse III und der andere nach Steuerklasse V besteuert werden will.
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Lotto-Jackpots: Bis zur nächsten Steuererklärung sind dem Fiskus die Hände gebunden
Vierzig Lottomillionäre gab es im ersten Halbjahr in Deutschland allein durch die Lotto-Jackpots von 6 aus 49 und Spiel 77. Die glücklichen Gewinner dürfen sich über eine hundertprozentige Auszahlung der Gewinne freuen. Der Zugriff des Finanzamtes auf die Millionen ist tabu. Trotzdem steht der Fiskus ab dem Tag des Millionengewinns in den Startlöchern. Lesen Sie, warum.
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Wohnungswechsel: Gezahlte Eigenmiete nicht als Werbungskosten absetzbar
Eine nette Idee hatte ein Ehepaar aus Schleswig-Holstein: Die Eheleute hatten nach dem Auszug ihrer Kinder aus dem Eigenheim beschlossen, das nun zu große Haus zu vermieten, selber aufs Land zu ziehen und dort eine kleinere Wohnung anzumieten. Die gezahlte Miete für die neue Wohnung machten sie bei den erzielten Mieteinnahmen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend (sog. „negative Eigenmiete“). Denn diese Einkünfte hätten sie nicht ohne die gezahlte Eigenmiete erzielen können.
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Steuererklärung für 2017: Das ist neu
Wie in jedem Jahr gab es auch für das Jahr 2017 wieder eine Fülle von steuerlichen Änderungen und Neuregelungen. Hier sehen Sie wichtigsten Neuerungen für die Steuererklärung für 2017, die Sie kennen sollten.
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Unterhalt an bedürftige Personen: Erhöhung des Unterhaltshöchstbetrages
Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen sind bis zum Höchstbetrag von 8.820 Euro (2017) bzw. 8.652 Euro (2016) als außergewöhnliche Belastungen besonderer Art absetzbar, ohne dass eine zumutbare Belastung angerechnet wird (§ 33a Abs. 1 EStG). Dieser abzugsfähige Unterhaltshöchstbetrag orientiert sich dabei am steuerlichen Grundfreibetrag.
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