Wer ein Grundstück von einem Bauunternehmen kauft und sich von diesem ein Haus darauf errichten lässt, muss Grunderwerbsteuer zahlen – und zwar auf den Grundstückspreis und auf die Baukosten! Nach der BFH-Rechtsprechung stellen Kauf des Grundstücks und Bau des Hauses ein „einheitliches Vertragswerk“ dar, wenn der Bauerrichtungsvertrag in zeitlichem Zusammenhang mit dem Kaufvertrag abgeschlossen wird, auch wenn zwei getrennte Verträge vorliegen oder die Hausplanung vom Erwerber gestaltet wird.
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