Zum 1. April 2025 erweitert die gesetzliche Unfallversicherung ihre Liste anerkannter Berufskrankheiten. Drei neue Diagnosen gelten künftig offiziell als Berufskrankheit – mit wichtigen Folgen für Betroffene. Wer ist betroffen, welche Ansprüche bestehen und was bedeutet das steuerlich?