Ab dem 1. Januar 2025 erhöhen sich die Einkommensgrenzen für die beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dies betrifft sowohl die allgemeine Einkommensgrenze als auch die spezielle Grenze für Minijobber. Lesen Sie hier die neuen Werte und was zu beachten ist.
Schlagwort: GKV
Basisabsicherung: Doppelt versichert in gesetzlicher und privater Versicherung
Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind – nach Kürzung um vier Prozent für den Krankengeldanspruch – in tatsächlicher Höhe und unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Ebenfalls in voller Höhe absetzbar sind Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung, soweit diese der Basisabsicherung dienen.
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