Die Reform der Grundsteuer nimmt langsam aber sicher konkretere Züge an. Bund und Länder haben sich auf die Eckpunkte eines neuen Grundsteuer- und Bewertungsrechts geeinigt. Diese werden nachfolgend kurz vorgestellt, obwohl im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens sicherlich noch Änderungen eintreten werden – Bayern hat schon heute Bedenken angemeldet. Maßgebend für die Bewertung sollen die Miethöhe, das Baujahr und der Wert des Grund und Bodens sein.
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