Wer seinen Arbeitsplatz verliert, erhält zumeist eine Abfindung. Diese unterliegt steuerlich allenfalls der so genannten Fünftel-Regelung, die vielfach nur eine geringe steuerliche Entlastung mit sich bringt. Von daher suchen Arbeitnehmer und Arbeitgeber oft nach Lösungen, um die Steuern auf Abfindungen drastisch zu reduzieren. Eine Möglichkeit steuerfreie Abfindungen zu erhalten, ist zum Beispiel die Einzahlung in eine betriebliche Altersversorgung. Abfindungen, die in eine Direktversicherung, einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse eingezahlt werden, bleiben nämlich in bestimmtem Umfang steuerfrei (§ 3 Nr. 63 EStG).
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Schlagwort: Fünftel-Regelung
Corona-Hilfe: Verlängerung der Steuererleichterungen
Die mit der Corona-Pandemie verbundenen Herausforderungen sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sowohl Bürger als auch Unternehmen engagieren sich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, für die Eindämmung der Ausbreitung der Pandemie und für diejenigen, für die die Erledigungen des Alltags plötzlich mit zuvor nie dagewesenen Gefährdungen verbunden sind. Das Bundesfinanzministerium will das gesamtgesellschaftliche Engagement bei der Corona-Hilfe unterstützen und gewährt dazu „steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene„.
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Corona-Hilfen: Liegen steuerbegünstigte Entschädigungen vor?
Unternehmer, die Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und vergleichbare Zuschüsse erhalten haben, müssen diese versteuern. Zwar unterliegen die Beträge nicht der Umsatzsteuer, sie erhöhen aber die steuerpflichtigen Betriebseinnahmen, sind einkommens- und gewerbesteuerpflichtig und daher in der Steuererklärung anzugeben.
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Erwerbsminderungsrente: Kein Steuervorteil für rückwirkende Rentennachzahlung
Nicht selten werden Renten oder Pensionen nach Streitfragen für mehrere Jahre in einem Betrag nachgezahlt. Eine solche Rentennachzahlung gilt steuerlich als „Vergütung für mehrjährige Tätigkeit“ und gehört damit zu den außerordentlichen Einkünften. Diese außerordentlichen Einkünfte sind mit dem maßgeblichen steuerpflichtigen Besteuerungsanteil nach der sog. Fünftel-Regelung begünstigt. Vorausgesetzt, die Nachzahlung erstreckt sich über mindestens zwei Veranlagungszeiträume und umfasst einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten (§ 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG).
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Sind Entschädigungen wegen Erwerbsunfähigkeit zu versteuern?
Entschädigungen, die als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen gezahlt werden, sind zu versteuern, unterliegen aber der sogenannten Fünftel-Regelung und werden ermäßigt besteuert. Zuweilen können Entschädigungen aber auch ganz steuerfrei bleiben. So hat der Bundesfinanzhof (BFH) mehrfach entschieden, dass eine Abfindung nicht zu versteuern ist, wenn der Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer Schadenersatz leistet, weil der Chef etwa seine arbeitsrechtlichen Pflichten verletzt hat.
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Abfindung: Steuerfreier Schadenersatz statt steuerpflichtige Einnahme
Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes sind zwar zu versteuern, unter bestimmten Voraussetzungen kommt aber die so genannte Fünftel-Regelung zur Anwendung. So wird zumindest eine kleine Steuerminderung erreicht. In Einzelfällen können Bestandteile der Abfindung aber ganz steuerfrei bleiben – wenn es sich nämlich um echten Schadenersatz handelt und die Zahlung nicht nur für den Ausgleich entgangener Einnahmen geleistet wird.
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