Von den Einkünften aus Kapitalvermögen bleibt bislang ein Betrag bis 801 Euro bei Ledigen und 1.602 Euro bei Verheirateten steuerfrei. Das ist der so genannte Sparerpauschbetrag. Der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen. Bis zu diesem Betrag kann der Sparer Freistellungsaufträge erteilen und so seine Kapitalerträge ohne Abzug von Abgeltungsteuer kassieren (§ 20 Abs. 9 EStG). Das ändert sich 2023.
Schlagwort: Freistellungsauftrag
Steuererklärung für Anleger: Mit ein paar Tricks geht’s schneller
Viele Anleger dürften bereits eine Jahressteuerbescheinigung erhalten haben. Denn Ende Mai ist wieder Stichtag – die Steuererklärung muss fertig ausgefüllt beim Finanzamt liegen. Eine lästige Pflicht, mit der sich keiner gerne beschäftigt. Dabei ist es eigentlich gar nicht so schwer, sich die zu viel gezahlten Steuern zurückzuholen. Mit ein paar Tipps & Tricks ist das Thema schnell vom Tisch.
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Das Jahresende 2014 naht: Höchste Zeit für bestimmte Anträge
Freiwillige Steuererklärung für das Jahr 2010
Falls Sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, kann die freiwillige Abgabe vorteilhaft sein. Dafür haben Sie im Allgemeinen 4 Jahre Zeit, für das Jahr 2010 also noch bis zum 31.12.2014. Denn nur so können Sie eine Steuererstattung erreichen. Falls es zu einer Steuernachforderung kommen sollte, können Sie ganz einfach Ihren Antrag wieder zurücknehmen. Schauen Sie, wann sich eine freiwillige Steuererklärung für Sie lohnen kann.
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