Seit 2022 ist gesetzlich verankert, dass Fotovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern bis zu 30 kWp steuerfrei gestellt sind. Zudem gibt es Steuerbefreiungen für Anlagen, die auf Mehrfamilienhäusern, gemischt genutzten Häusern oder betrieblich genutzten Gebäuden installiert sind (§ 3 Nr. 72 EStG). Das führt zu folgender Frage: Was geschieht, wenn für die geplante Anschaffung einer Fotovoltaikanlage beispielsweise in 2021 ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG gebildet wurde, und zwar in Höhe von bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten? Das heißt: Muss der IAB des Jahres 2021 rückgängig gemacht werden oder bleibt er erhalten? Immer vorausgesetzt natürlich, die Installation ist ernsthaft geplant und erfolgt später auch tatsächlich.
Schlagwort: Förderung
Mietwohnungsneubau: Verbesserung der 7b-Sonderabschreibung
Mit dem „Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus“ vom 4.8.2019 wurde zur Ankurbelung der Investitionstätigkeit in neue Mietwohnungen eine befristete Sonderabschreibung nach § 7b EStG eingeführt. Die 7b-Sonderabschreibung soll als Impulsgeber für Investitionen in den Mietwohnungsneubau wirken. Doch welche Voraussetzungen gelten und wie ändern sich die Regelungen?
KulturPass: Zum 18. Geburtstag 100 Euro vom Staat
Im vergangenen Jahr 2023 konnten rund 750.000 Jugendliche zum 18. Geburtstag vom Staat einen „KulturPass“ mit einem Guthaben von 200 Euro bekommen. Das Budget kann zwei Jahre lang auf der digitalen Plattform www.kulturpass.de eingelöst werden und darf nur für kulturelle Zwecke verwendet werden, also für Konzerte, Kino-, Museums- und Theaterbesuche oder für den Kauf von Büchern und CDs oder Schallplatten. Die Bundesregierung stellte für das Pilotprojekt 100 Mio. Euro zur Verfügung.
Heizungsaustausch: Neue Förderungen für die Wärmewende
Am 29.12.2023 wurde die neue Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ im Bundesanzeiger veröffentlicht (Richtlinie BEG-EM vom 21.12.2023). Die neue Förderung wird stufenweise im Jahr 2024 starten. Privatpersonen, die Eigentümer eines Einfamilienhauses sind und dieses selbst bewohnen, können voraussichtlich ab dem 27.2.2024 einen Antrag auf die neue Heizungsförderung für den Heizungsaustausch stellen.
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Fotovoltaikanlagen: Abzug von Handwerkerleistungen nach § 35a EStG
Rückwirkend seit dem 1.1.2022 werden Fotovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern (einschließlich Dächern von Garagen und Carports und anderen Nebengebäuden) bis zu 30 kWp gesetzlich steuerfrei gestellt. Bei Anlagen auf Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Häusern liegt die Grenze bei 15 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit. Auch Fotovoltaikanlagen auf überwiegend zu betrieblichen Zwecken genutzten Gebäuden bis zu 15 kWp je Wohn-/Geschäftseinheit sind begünstigt.
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Abschreibungen für Fotovoltaikanlagen gehen ab 2022 verloren
Betreiber kleiner Fotovoltaikanlagen bis 10 kWp konnten nach bisherigen Recht von dem Liebhaberei-Wahlrecht Gebrauch machen: Auf schriftlichen Antrag des Steuerbürgers kann danach unterstellt werden, dass die Anlage nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Folge: Es darf auf die Erstellung und Abgabe einer Einnahmen-Überschussrechnung verzichtet und Gewinne müssen nicht mehr versteuert werden. Die Billigkeitsregelung gilt für die Einkommen- und Gewerbesteuer, nicht aber für die Umsatzsteuer.
Barrierefreiheit: altersgerechter / behindertengerechter Umbau und die Steuer
Unfälle, schwere Erkrankungen oder ganz schlicht und ergreifend ein höheres Alter können das Leben komplett verändern. Was gestern noch einfach war, stellt einen heute vor große Herausforderungen.
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Fotovoltaikanlagen: Verbesserte steuerliche Förderung ab 2023
Nach derzeit geltendem Recht lässt die Finanzverwaltung Erleichterungen für die Betreiber kleiner Fotovoltaikanlagen bis 10 kW zu: Auf schriftlichen Antrag des Steuerbürgers kann unterstellt werden, dass die Anlage nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird („Liebhaberei-Wahlrecht“). Folge: Es darf auf die Erstellung und Abgabe einer Einnahmen-Überschussrechnung verzichtet und Gewinne müssen nicht mehr versteuert werden. Die Billigkeitsregelung gilt allerdings nicht für die Umsatzsteuer. Hier wäre allenfalls zu prüfen, ob die Kleinunternehmerregelung angewandt werden soll.
Pflegezusatzversicherung: Einkommensunabhängige Förderung
Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen nicht aus, um im Fall der Pflegebedürftigkeit die tatsächlichen Kosten zu decken. Daher ist eine private Pflegezusatzversicherung eine notwendige und sinnvolle Ergänzung.
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Riesterrente: Kein Sonderausgabenabzug ohne Anlage AV
Beiträge zur so genannten Riester-Förderung werden mit einer Zulage und gegebenenfalls einem ergänzenden Abzug als Sonderausgabe belohnt. Um den Sonderausgabenabzug zu erhalten, müssen Sie aber die zwingend die „Anlage AV“ abgeben.
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Baukindergeld: Wie die neue Förderung steuerlich behandelt wird
Seit dem 18. September 2018 kann das neue Baukindergeld beantragt werden, und zwar nicht beim Finanzamt, sondern bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Förderfähig ist der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum in Deutschland. Begünstigt sind Familien und Alleinstehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren und einem Haushaltseinkommen von höchstens 90.000 Euro. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses von 1.200 Euro je Kind 10 Jahre lang.
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Erneuerbare Energien: Neue Förderungen für neue Heizungen
Mit Wirkung ab dem 1. April 2015 gibt es ein neues Marktanreizprogramm des Bundeswirtschaftsministeriums. Mit verbesserten Förderanreizen sollen mehr Haus- und Wohnungseigentümer, aber auch Unternehmen und Kommunen motiviert werden, bei der Wärme auf die Kraft aus Sonne, Biomasse und Erdwärme zu setzen.
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