Nach bisheriger Rechtslage bis Ende 2016 waren Rentner mit einer Vollrente in einer nebenher ausgeübten Beschäftigung generell rentenversicherungsfrei (§ 5 Abs. 4 SGB VI). Dies galt sowohl für Rentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze (65 Jahre plus x Monate) als auch für Frührentner vor der Regelaltersgrenze. Derart begünstigt waren die Rentner mit Minijob, während andere Minijobber grundsätzlich rentenversicherungspflichtig sind und sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen können.
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Schlagwort: Flexirentengesetz
Neue Hinzuverdienstregelung für Frührentner ab 1. Juli 2017
Während Rentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze (65 Jahre plus x Monate) in unbegrenzter Höhe hinzuverdienen dürfen, ist der Hinzuverdienst bei Frührentnern begrenzt. Ab 2017 greift eine neue Hinzuverdienstregelung.
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