Immer mehr Firmen überlassen ihren Mitarbeitern Elektro-Fahrräder für die Fahrten zur Arbeit und auch zur privaten Nutzung. Für die private Nutzungsmöglichkeit muss seit 2012 ein geldwerter Vorteil versteuert werden. Meist wird das Firmenfahrrad geleast und der Arbeitgeber zahlt Leasingraten, Versicherung und Wartung für das Rad. Oft auch finanziert der Arbeitnehmer im Wege der Gehaltsumwandlung die Leasingrate. Dadurch sinkt sein zu versteuerndes Einkommen, und der Arbeitgeber spart auf diese Weise Lohnnebenkosten.
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