Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Prozesskosten bei Zivilverfahren ist stark eingeschränkt. Seit 2013 können sie nur in seltenen Fällen als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG abgesetzt werden. Ein steuerlicher Abzug ist möglich, wenn durch den Rechtsstreit die Gefahr besteht, die Existenzgrundlage zu verlieren oder grundlegende Bedürfnisse nicht mehr decken zu können. Lesen Sie, unter welchen Umständen Prozesskosten tatsächlich absetzbar sind und welche aktuellen Urteile dies bestätigen.
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