Schlagwort: Familienförderung

Familienförderung: Erhöhung von Kinderfreibetrag und Kindergeld

Familienförderung: Erhöhung von Kinderfreibetrag und Kindergeld

Die finanzielle Unterstützung von Familien steht in Deutschland regelmäßig im Fokus gesetzlicher Anpassungen. Dabei spielen das Kindergeld und der Kinderfreibetrag eine zentrale Rolle, da sie Familien direkt entlasten. Zum Jahresbeginn 2024 und darüber hinaus wurden und werden einige Änderungen umgesetzt, die Eltern zugutekommen sollen.


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Familienförderung: Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag

Familienförderung: Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag

Für Familien werden das Kindergeld sowie der Kinderfreibetrag durch das „Inflationsausgleichsgesetz“ vom 8.12.2022 angehoben. Im Rahmen der Familienförderung beträgt das Kindergeld künftig für jedes Kind 250 Euro, der Kinderfreibetrag 6.024 Euro und der Freibetrag für Betreuung, Erziehung, Ausbildung 2.928 Euro.
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Familienförderung: Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen

Familienförderung: Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen

Aktuell werden mit dem „Zweiten Familienentlastungsgesetz“ zum 1.1.2021 das Kindergeld sowie der Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag angehoben.  Insgesamt führen die Maßnahmen zur Familienförderung zu einer finanziellen Besserstellung von Familien in Höhe von rund 12 Milliarden Euro jährlich.
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Steuererklärung für 2018: Das ist neu

Steuererklärung für 2018: Das ist neu

Wie in jedem Jahr gab es auch für das Jahr 2018 wieder eine Fülle von steuerlichen Änderungen und Neuregelungen. Hier sehen Sie wichtigsten Neuerungen für die Steuererklärung für 2018, die Sie kennen sollten.
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Steuererklärung für 2017: Das ist neu

Steuererklärung für 2017: Das ist neu

Wie in jedem Jahr gab es auch für das Jahr 2017 wieder eine Fülle von steuerlichen Änderungen und Neuregelungen. Hier sehen Sie wichtigsten Neuerungen für die Steuererklärung für 2017, die Sie kennen sollten.
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Familienförderung: Steuerliche Verbesserungen im Jahre 2016

Vier Jahre lang nichts – und dann so wenig. Im Jahre 2015 gab es für Familien nur eine sehr dürftige Anhebung des Kindergeldes. Das ist nach vier Jahren (!) eine Erhöhung um 2,1 %. Hingegen wurden die Renten allein im Jahre 2015 um 2,1 % in West und um 2,5 % in Ost angehoben.


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