Existenzgründer haben die Möglichkeit, sich auf Antrag freiwillig in der Arbeitslosenversicherung weiter zu versichern (§ 28a SGB III). So haben Sie die Chance, sich für wenig Geld ordentliche Leistungen für den Fall zu erhalten, dass plötzlich die Aufträge wegbrechen, sie ihren Betrieb schließen und die Selbstständigkeit aufgeben müssen.
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