Viele ausländische Bürger haben ihren Wohnsitz in Deutschland, während ihre Familie weiterhin im Heimatland lebt. Sie sind daher in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und müssen hier eine Steuererklärung abgeben. Dabei werden auch eventuelle Steuervergünstigungen berücksichtigt. Für Kinder, die dauernd im Ausland leben, werden manche Steuervergünstigungen aber entsprechend den Verhältnissen des Wohnsitzstaates gekürzt.
Schlagwort: EuGH-Urteil
Diskriminierung: Entschädigung des Arbeitgebers vollkommen steuerfrei
Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sind Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verboten (§ 1 AGG). Bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot ist der Arbeitgeber verpflichtet, den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Der so Benachteiligte kann eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen (§ 15 Abs. 2 AGG). Die Frage ist, wie eine solche Entschädigung steuerlich zu behandeln ist.
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