Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch darauf, einen Teil ihres Gehalts im Wege der Entgeltumwandlung zugunsten der betrieblichen Altersvorsorge anzusparen (§ 1a BetrAVG). Falls der Arbeitgeber keine eigene
Altersvorsorge anbietet, kann der Arbeitnehmer verlangen, dass der Arbeitgeber für ihn eine Direktversicherung abschließt. Vorteil der Entgeltumwandlung ist, dass der umgewandelte Teil des Bruttogehalts steuer- und
sozialversicherungsfrei bleibt.
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