Wer sein Eigenheim energetisch saniert, kann eine Steuerermäßigung nach § 35c EStG beantragen. Die Förderung wird über drei Jahre verteilt und kann insgesamt bis zu 40.000 Euro für Energetische Maßnahmen betragen. Doch der Steuerabzug ist an zahlreiche Voraussetzungen geknüpft – was bei vielen Steuerpflichtigen zu Unsicherheiten führt. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat daher seinen Fragen-Antworten-Katalog zur steuerlichen Förderung energetischer Sanierungen aktualisiert.
Schlagwort: Energetische Maßnahmen
Energetische Maßnahmen: Fragen-Antworten-Katalog des BMF
Für bestimmte energetische Maßnahmen am Eigenheim kann eine Steuerermäßigung nach § 35c EStG beantragt werden. Die Förderung verteilt sich auf drei Jahre. Im Kalenderjahr des Abschlusses der energetischen Maßnahme und im nächsten Kalenderjahr werden jeweils 7 Prozent der Aufwendungen (maximal 14.000 Euro jährlich), im dritten Jahr 6 Prozent der Aufwendungen (maximal 12.000 Euro) von der Steuerschuld abgezogen. Allerdings ist der Abzug an zahlreiche Voraussetzungen geknüpft und führt auch zu der einen oder anderen Zweifelsfrage.
Sonnenschutz als energetische Maßnahme förderfähig
Seit dem 1.1.2020 werden bestimmte energetische Maßnahmen am Eigenheim steuerlich gefördert. Geregelt ist dies in § 35c des Einkommensteuergesetzes. Die Steuervergünstigung ist attraktiv, da ein unmittelbarer Abzug von der Steuerschuld erfolgt. Und sie kann unter bestimmten Voraussetzungen auch für Maßnahmen zum Sonnenschutz in Anspruch genommen werden.