Freiwillige Helferinnen und Helfer in Corona-Impfzentren können von der sogenannten Übungsleiterpauschale oder von der Ehrenamtspauschale profitieren, wonach Vergütungen für bestimmte Tätigkeiten bis zu einem festgelegten Betrag steuerfrei sind. Dies hat die Finanzverwaltung bereits im Februar 2021 bestimmt.