Von der Privatnutzung bis zur Gehaltsumwandlung – wir beleuchten die Details und erklären, wie die aktuellen Regelungen für Firmenfahrräder angewendet werden. Entdecken Sie, wie sich die steuerliche Behandlung von Diensträdern entwickelt hat und welche Auswirkungen dies auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer hat.
Schlagwort: E-Bike
Firmenfahrrad: Neue Steuerbegünstigung bei Gehaltsumwandlung
Seit dem 1.1.2019 ist der private Nutzungswert aus der Überlassung eines Firmenfahrrads für den Mitarbeiter steuerfrei und sozialversicherungsfrei. Voraussetzung ist, dass das Fahrrad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird, z. B. anstelle einer Gehaltserhöhung (§ 3 Nr. 37 EStG). Diese Steuerbefreiung ist zunächst befristet bis zum 31.12.2021. Sie gilt für Fahrräder und Elektro-Fahrräder, die verkehrsrechtlich als Fahrrad einzuordnen sind, z. B. Pedelecs.
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Aufladen von Elektrofahrrädern beim Arbeitgeber steuerfrei?
Bisher gibt es nur wenige Elektro- und Elektrohybridfahrzeuge. Als größte Probleme gelten eine relativ geringe Reichweite der Autos, hohe Anschaffungskosten und eine unzureichende Ladestation-Infrastruktur. Mit dem „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr“ vom 7.11.2016 wurden steuerliche Erleichterungen geschaffen.
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